Häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Für die logopädische Behandlung stellen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Internist, Pädaudiologe, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie) vor. Nach der Erstdiagnostik stellt dieser eine logopädische Verordnung aus. Daraufhin kann die logopädische Therapie in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Mehr Informationen über: https://heilmittelkatalog.de/
Was kostet die Behandlung?
Logopädische Leistungen sind Teil der medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Wie oft findet eine Therapie statt und wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Je nach Störungsbild und Entscheidung des Arztes finden in der Regel 1-2 Therapieeinheiten (in Ausnahmefällen auch mehr) pro Woche statt. Die Dauer einer Therapieeinheit wird von 30min über 45min bis zu 60min verordnet.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Gerne stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Falls ich mich gerade in Therapie befinden sollten und nicht persönlich ans Telefon gehen kann, möchte ich Sie bitten, eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf meiner Mailbox zu hinterlassen. Ich rufe Sie umgehend zurück.
Gerne können Sie mir auch per E-Mail eine Terminanfrage zusenden.
Was muss ich beim ersten Termin beachten?
Bitte beachten: Nur für Patienten mit einem festen ersten Termin!
Falls Sie Zugang zu einem Drucker haben, möchte ich Sie bitten, meinen Anmeldebogen vor Ihrem ersten Termin auszudrucken und, soweit es möglich ist, auszufüllen, um wertvolle Therapiezeit zu sparen.
Was muss in der Verordnung des Arztes enthalten sein?
Ein Rezept muss mit folgenden Angaben ausgefüllt sein:
- sämtliche Angaben des Patienten
- verordneter Indikationsschlüssel
- dazugehöriger ICD-10 Code
- dazugehörige Diagnose
- Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
- Therapieanzahl (z.B. 10mal)
- Therapiefrequenz (z.B. 1-2mal/Woche)
- Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes
Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen.